Was ist Psychotherapie?
Wozu Psychotherapie?
Psychotherapie ist sinnvoll, wenn
Sie etwas an sich und in Ihrem Leben verändern möchten
Sie bereit sind, sich mit Ihren Gefühlen und Ihrem inneren Erleben offen auseinander zu setzen
Eine psychotherapeutische
Behandlung kann
Ihnen in Lebenskrisen helfen
Aus Ihrer Sicht unerwünschte Verhaltensweisen oder Einstellungen ändern
Sie dabei unterstützen, sich (wieder) körperlich spüren zu lernen
Vertrauen in Beziehungen aufbauen und die Beziehungsfähigkeit fördern
Ihre Lebensqualität durch Verbesserung Ihrer Arbeits- und/oder Beziehungsfähigkeit wieder herstellen
Ihr Selbstwertgefühl stärken
Wann hilft Psychotherapie?
Bei seelischen und körperlichen
Leidenszuständen:
Bei belastenden Lebenssituationen
und Krisen:
schwere oder chronische Erkrankungen
Unfälle
Verarbeitung von Fehlgeburten oder einer schwierigen Geburt
Belastungen in der Erziehung von Kindern
Sinnkrisen (Gefühle von Wertlosigkeit, Gedanken, dass alles sinnlos ist)
Midlifekrise
Pensionierung
Bei Beziehungsthemen:
Probleme, Konflikte und Krisen in der Partnerschaft
verletzende Kommunikation - „nicht mehr miteinander reden können"
Bedürfnis nach mehr Zärtlichkeit
Probleme in der Sexualität (bspw. sexuell lustlos oder unbefriedigt sein)
individuelle Paarprobleme
belastende Erlebnisse in Beziehungen
Familienkrisen
Bei Arbeitsthemen:
Arbeitssucht, Burnout – zu hoher Leistungsanspruch an sich selbst
Mobbing
Wozu dient das Erstgespräch?
Wie lange dauert Psychotherapie?
Einige Stunden bis einige Jahre, abhängig von Ihren Themen und Schwierigkeiten
In der Regel vereinbare ich mit meinen Klienten ein gewisses Ausmaß an Stunden und einen Ist-Zustands-Check
Bei Bedarf vereinbaren wir dann weitere Stunden
Eine Einzelpsychotherapie findet gewöhnlich wöchentlich bzw. 14-tägig statt
Eine Paartherapie findet oft 14tägig statt. Dadurch bekommt das Paar mehr Zeit, um neue Verhaltensweisen auszuprobieren.
Durch diese Kontinuität kann sich ein Therapieprozess gut entwickeln
Kostenzuschuss Psychotherapie
Für die private Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung durch eine Wahltherapeutin gewähren die Krankenkassen pro Psychotherapie-Sitzung einen Kostenzuschuss.
Sie bezahlen Ihrer Therapeutin die Kosten vorab und reichen dann die Honorarnoten bei Ihrer Kasse für einen Kostenzuschuss ein. Folgende Zuschüsse werden gewährt:
ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse): € 33,70
BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau): € 46,60.
SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen): € 45,00.
KFA (Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien): € 37.
Um zu einem solchen Zuschuss zu gelangen, müssen sie sich spätestens vor der 2. Therapie-Sitzung bei Ihrem Arzt (Allgemeinmediziner oder Facharzt) eine ausgefüllte Bestätigung über eine erfolgte ärztliche Untersuchung (Formular: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.726604&version=1573736099) besorgen.
Der Grund dafür ist, dass die Kasse einen Kostenzuschuss nur bei Vorliegen einer psychischen Störung, die als Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn angesehen wird, also einer seelischen Störung mit Krankheitswert, die eine psychotherapeutische Behandlung notwendig macht, gewährt.
Bringen Sie bitte eine Kopie der ärztlichen Bestätigung in die 2. Therapiestunde mit.
Für die ersten 10 Sitzungen ist es ausreichend, wenn Sie die ärztliche Bestätigung und die bezahlten Originalhonorarnoten bei Ihrer Kasse einreichen.
Bei der ÖGK werden auch Duplikate, Kopien, Faxe sowie fotografierte, gescannte und gemailte Honorarnoten anerkannt. Bitte bewahren Sie aber die Originale für eine nachträgliche Prüfung 3 Jahre auf.
Für den Kostenzuschuss stellt Ihnen Ihre Psychotherapeutin eine Honorarnote mit Ihren persönlichen Daten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer) sowie genauen Angaben zu den erbrachten Leistungen (ICD 10 Diagnose, Behandlungsmethode, Anzahl der Behandlungen (Sitzungen), Art der Behandlung (Einzel- oder Gruppensitzung), Datum und Dauer der einzelnen Sitzungen) aus.
Als Zahlungsnachweis bei Barzahlung genügt der Zahlungsvermerk auf der Honorarnote. Bei Zahlung mit Erlagschein müssen Sie den Einzahlungsabschnitt (auch Kopie) vorlegen. Bei elektronischer Bezahlung braucht es den Nachweis der Abbuchung (z.B. Protokollauszug, Bankauszug usw.)
Überweisung des Geldes: Die Kostenerstattung wird direkt auf Ihr Konto überwiesen. Die Restkosten können Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) angeben. Unter bestimmten Voraussetzungen wirken sich die Restkosten steuermindernd aus. Nähere Auskünfte dazu erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Für die Gewährung des Kostenzuschusses ab der 11. Sitzung braucht es zusätzlich eine Bewilligung durch die Krankenkasse. Dazu schickt Ihre Psychotherapeutin vorab einen Bewilligungsantrag an Ihre Krankenkasse.
Mag. Ulrike Kepplinger
Telefon: +43 676 363 44 12
Email: praxis@psychotherapie-ukepplinger.at