Was ist Psychotherapie?

  • ein Heilberuf für psychische Erkrankungen
  •  die Behandlung psychischer Leidenszustände auf Basis eines psychologischen Behandlungskonzepts (Krankenbehandlung)
  • Hilfe für die leidende Seele

Wozu Psychotherapie?

         Psychotherapie ist sinnvoll, wenn

  • Sie sich psychisch instabil fühlen und Ihre Schwierigkeit(en) nicht mehr allein bewältigen können
  • Sie sich bei Problemen/Konflikten hilflos fühlen und „nicht mehr weiter wissen“
  • äußere Lebensprobleme Sie so unter Druck setzen, dass Körper und Seele mit Krankheit reagieren
  • Sie etwas an sich und in Ihrem Leben verändern möchten

  • Sie bereit sind, sich mit Ihren Gefühlen und Ihrem inneren Erleben offen auseinander zu setzen

          Eine psychotherapeutische

          Behandlung kann

  • Ihren seelischen Leidenszustand lindern bzw. heilen
  • Ihnen in Lebenskrisen helfen

  • Aus Ihrer Sicht unerwünschte Verhaltensweisen oder Einstellungen ändern

  • Sie dabei unterstützen, sich (wieder) körperlich spüren zu lernen

  • Vertrauen in Beziehungen aufbauen und die Beziehungsfähigkeit fördern

  • Ihre Lebensqualität durch Verbesserung Ihrer Arbeits- und/oder Beziehungsfähigkeit wieder herstellen

  • Ihr Selbstwertgefühl stärken

  • Sie Lebendigkeit, Vitalität und Freude empfinden lassen

Wann hilft Psychotherapie?

          Bei seelischen und körperlichen

          Leidenszuständen:

  • Angst(störungen): Angst in Kontakt mit Menschen, vor hohen Türmen, auf weiten Plätzen
  • Panikattacken: Unruhe, innere Anspannung, Herzrasen, Angst sterben zu müssen
  • Zwangsgedanken: immer wiederkehrendes Grübeln
  • Zwangshandlungen: Händewaschen, Auf- und Zusperren, Lichtkontrollen als ständig wiederholte Rituale
  • affektive Störungen, wie Depressionen oder bipolare affektive Störungen
  • Suizidgedanken/Suizidversuch (kein Ausweg, kein Licht im Tunnel)
  • Traumatisierungen - Opfer körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt
  • Erkrankungen des schizophrenen Formenkreises 
  • Persönlichkeitsstörungen, wie z.B. Borderline
  • Sucht als Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten, Essen, Spielen, Drogen usw.
  • somatopsychische Erkrankungen = körperliche Krankheiten, die zu psychischen Störungen führen
  • psychosomatische Erkrankungen = psychische Störungen, die zu körperlichen Beschwerden führen bzw. körperliche Beschwerden ohne körperliche Ursachen, welche die Seele belasten
  • Schlafstörungen (Ein- oder Durchschlafstörungen)
  • länger andauernde körperliche oder seelische Leidenszustände wie Erschöpfung, Antriebslosigkeit, Überlastung, Stress, gedrückte Stimmung, Mutlosigkeit, Niedergeschlagenheit
  • Schwierigkeiten mit der Sexualität, der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität
  • Selbstwertthemen wie: mangelndes Selbstvertrauen, Selbstzweifel, Schuldgefühle, Entscheidungsschwäche,
  • Angst, Gefühle wie Ärger oder Wut auszudrücken oder „nein“ zu sagen
  • Geringe Frustrationstoleranz

          Bei belastenden Lebenssituationen

          und Krisen:

  • schwere oder chronische Erkrankungen

  • Unfälle

  • Verarbeitung von Fehlgeburten oder einer schwierigen Geburt

  • Belastungen in der Erziehung von Kindern

  • Sinnkrisen (Gefühle von Wertlosigkeit, Gedanken, dass alles sinnlos ist)

  • Midlifekrise

  • Pensionierung

  • Sterben Tod Trauer (Begleitung beim Loslassen und Trauern bei Verlust von Partner, Kindern, Eltern

       Bei Beziehungsthemen:

  • schwierige und Kräfte raubende Beziehung      
  • Probleme, Konflikte und Krisen in der Partnerschaft

  • verletzende Kommunikation - „nicht mehr miteinander reden können"

  • Bedürfnis nach mehr Zärtlichkeit

  • Probleme in der Sexualität (bspw. sexuell lustlos oder unbefriedigt sein)

  • individuelle Paarprobleme       

  • belastende Erlebnisse in Beziehungen

  • Beziehungskrisen/Trennung//Scheidung/Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern
  • Familienkrisen

  • Beziehungsprobleme mit Freunden
  • Probleme im Kontakt mit anderen Menschen

       Bei Arbeitsthemen:

  • Konflikte in und bei der Arbeit mit Arbeitskollegen oder Vorgesetzten
  • Arbeitssucht, Burnout – zu hoher Leistungsanspruch an sich selbst

  • Unter- oder Überforderung
  • Mobbing

  • Verlust des Arbeitsplatzes  

Wozu dient das Erstgespräch?

  • Einem ersten Kennenlernen
  • Einer Abschätzung, ob eine gemeinsame Arbeit für uns beide (Einzeltherapie) bzw. uns drei (Paartherapie) vorstellbar ist
  • Eine Psychotherapie kann nur hilfreich sein, wenn Sie bereit sind, mit mir über Ihre innersten Wünsche, Ängste, Phantasien etc. offen zu sprechen bzw. diese Bereitschaft gemeinsam wachsen zu lassen - dafür braucht es Sympathie und Vertrauen
  • Der groben Erfassung Ihrer Schwierigkeit(en) und der Klärung, ob eine Psychotherapie dafür eine sinnvolle Behandlung darstellen kann
  • Der Abklärung offener Fragen
  • Der Festlegung der technischen Rahmenbedingungen: Therapiesetting, Honorar, Absageregelung etc.  

Wie lange dauert Psychotherapie?

Einige Stunden bis einige Jahre, abhängig von Ihren Themen und Schwierigkeiten

In der Regel vereinbare ich mit meinen Klienten ein gewisses Ausmaß an Stunden und einen Ist-Zustands-Check

Bei Bedarf vereinbaren wir dann weitere Stunden

 

In welchen Zeitabstanden finden Therapiestunden statt?

Eine Einzelpsychotherapie findet gewöhnlich wöchentlich bzw. 14-tägig statt

Eine Paartherapie findet oft 14tägig statt. Dadurch bekommt das Paar mehr Zeit, um neue Verhaltensweisen auszuprobieren.

Durch diese Kontinuität kann sich ein Therapieprozess gut entwickeln 

Kostenzuschuss Psychotherapie

Für die private Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung durch eine Wahltherapeutin gewähren die Krankenkassen pro Psychotherapie-Sitzung einen Kostenzuschuss.

Sie bezahlen Ihrer Therapeutin die Kosten vorab und reichen dann die Honorarnoten bei Ihrer Kasse für einen Kostenzuschuss ein. Folgende Zuschüsse werden gewährt:

ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse): € 33,70

BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau): € 46,60.

SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen): € 45,00.

KFA (Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien): € 37.

Um zu einem solchen Zuschuss zu gelangen, müssen sie sich spätestens vor der 2. Therapie-Sitzung bei Ihrem Arzt (Allgemeinmediziner oder Facharzt) eine ausgefüllte Bestätigung über eine erfolgte ärztliche Untersuchung (Formular: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.726604&version=1573736099) besorgen.

Der Grund dafür ist, dass die Kasse einen Kostenzuschuss nur bei Vorliegen einer psychischen Störung, die als Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn angesehen wird, also einer seelischen Störung mit Krankheitswert, die eine psychotherapeutische Behandlung notwendig macht, gewährt.

Bringen Sie bitte eine Kopie der ärztlichen Bestätigung in die 2. Therapiestunde mit.

Für die ersten 10 Sitzungen ist es ausreichend, wenn Sie die ärztliche Bestätigung und die bezahlten Originalhonorarnoten bei Ihrer Kasse einreichen.

Bei der ÖGK werden auch Duplikate, Kopien, Faxe sowie fotografierte, gescannte und gemailte Honorarnoten anerkannt. Bitte bewahren Sie aber die Originale für eine nachträgliche Prüfung 3 Jahre auf.

Für den Kostenzuschuss stellt Ihnen Ihre Psychotherapeutin eine Honorarnote mit Ihren persönlichen Daten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer) sowie genauen Angaben zu den erbrachten Leistungen (ICD 10 Diagnose, Behandlungsmethode, Anzahl der Behandlungen (Sitzungen), Art der Behandlung (Einzel- oder Gruppensitzung), Datum und Dauer der einzelnen Sitzungen) aus.

Als Zahlungsnachweis bei Barzahlung genügt der Zahlungsvermerk auf der Honorarnote. Bei Zahlung mit Erlagschein müssen Sie den Einzahlungsabschnitt (auch Kopie) vorlegen. Bei elektronischer Bezahlung braucht es den Nachweis der Abbuchung (z.B. Protokollauszug, Bankauszug usw.)

Überweisung des Geldes: Die Kostenerstattung wird direkt auf Ihr Konto überwiesen. Die Restkosten können Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) angeben. Unter bestimmten Voraussetzungen wirken sich die Restkosten steuermindernd aus. Nähere Auskünfte dazu erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Für die Gewährung des Kostenzuschusses ab der 11. Sitzung braucht es zusätzlich eine Bewilligung durch die Krankenkasse. Dazu schickt Ihre Psychotherapeutin vorab einen Bewilligungsantrag an Ihre Krankenkasse.  

Mag. Ulrike Kepplinger 

Telefon: +43 676 363 44 12

Email: praxis@psychotherapie-ukepplinger.at

Praxis für Psychotherapie, Paar- und Sexualtherapie, Erdberger Lände 26/3/67, 1030 Wien